Für das automatische Öffnen und Schließen von Türen

Was leisten Antriebe?

Automatisch öffnende Türe erleichtern den Zugang zu Gebäuden und Räumen und sind ein wichtiges Element für die Barrierefreiheit. Um die Funktion zu gewährleisten, ist es essenziell, das System regelmäßig zu warten.

Was muss bei Wartung und Instandhaltung beachtet werden?

Eine hierfür ausgebildete Person muss regelmäßig nach Vorgaben des Herstellers eine Wartung durchführen. Mindestens einmal jährlich fallen außerdem folgende Aufgaben an: Prüfung vornehmen, eventuelle Mängel beheben und dies im Prüfbuch dokumentieren. Sowohl notwendige Wartungs- als auch Prüfungsschritte sind im Prüfbuch gelistet. Festgestellte Mängel müssen beseitig beseitigt werden.

Verantwortlich für die Durchführung der Erstinbetriebnahme, Wartung und Prüfung ist der Betreiber. Er muss dafür sorgen, dass die Anlage ordnungsgemäß betrieben wird und die Konformität weiterhin besteht.

Es ist Pflicht, Änderungen im Prüfbuch zu vermerken und bei einer Nachrüstung die zuvor genannten Dokumente zu aktualisieren. Das System muss weiterhin der bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen.

Checkliste

  • Antrieb in Verbindung mit der Tür für Brandschutz zugelassen?
  • Regelmäßige Wartung und Prüfung nach Herstellervorgaben durchgeführt?
  • Sorgfältiges Führen des Prüfbuchs und Aufbewahrung am Einsatzort?
  • Ordnungsgemäßes Schließverhalten gewährleistet?
  • Schließfolge bei zweiflügligen Türen geregelt?
  • Anforderung an Feststellanlagen erfüllt?
  • Sind alle Verletzungsrisiken an den Scher- und Quetschstellen ausgeschlossen (gem. Risikoanalyse)?


Welche Normen sind zu beachten?
DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage
DIN 18650 Automatische Türsysteme
DIN18263-4 Schlösser und Baubeschläge – Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf, Teil 4: Drehflügelantriebe mit Selbstschließfunktion
ASR A 1.7 Technische Regeln für automatische Türen
Des Weiteren ist zu beachten, dass eine mit Türantrieb ausgestattete Tür eine Maschine darstellt und somit der Maschinenrichtlinie nach 2006/42/EG unterliegt. Um die Sicherheit gegen Verletzungen durch den Antrieb zu gewähren, muss in jedem Fall eine Risikoanalyse/Sicherheitsbewertung durch die Fachfirma vorgenommen werden. Um Unfallrisiken zu minimieren sollten Sicherheitssensoren und/oder Fingerschutzrollos eingesetzt werden