Für das Schließen und Offenstehen der Türen
Was leisten Feststellanlagen?
Jeder Brand beginnt mit einer unbemerkten Rauchentwicklung und der lautlosen Ausbreitung giftiger Rauchgase, die für den Menschen tödlich sind. Binnen kürzester Zeit sind Flucht- und Rettungswege verraucht und nicht mehr begehbar. Um die Ausbreitung der tödlichen Rauchgase über das gesamte Gebäude zu verhindern, müssen Türöffnungen zwischen Brandabschnitten geschlossen sein. Dadurch werden solche Türen schnell zu Barriere. Anders bei Rauch- und Feuerschutztüren, die mit einer Feststellanlage ausgestattet sind. Diese dürfen offenstehen, wenn das sichere Schließen der Tür im Brandfall garantiert ist. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung. Aufgrund der Komplexität ist es unbedingt notwendig, die Feststellanlage regelmäßig zu warten.
Was muss bei Wartung und Instandhaltung beachtet werden?
Nach dem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, die Feststellanlage in festgelegten Zeitintervallen zu prüfen und eine Funktionsprüfung bzw. Wartung durchzuführen oder durchführen zu lassen.
In Feststellanlagen müssen Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation nach fünf Jahren und mit Verschmutzungskompensation nach spätestens acht Jahren ausgetauscht werden.
Die Instandhaltungsnorm DIN 14677 gibt sowohl die Inhalte als auch die zeitlichen Intervalle der jährlichen Wartung und monatlichen Funktionsprüfung vor. Die DIN 14677 setzt für die Instandhaltung einer Feststellanlage einen Kompetenzen Nachweis voraus.
Neben den Funktionsprüfungen muss beurteilt werden, ob sich Umwelteinflüsse geändert haben oder bauliche Änderung/Wechselwirkungen die Feststellanlage negativ beeinflussen. Beim Austausch einer Komponente einer Feststellanlage ist zu prüfen, ob die neu eingesetzte Komponente in der Zulassung der Feststellanlage, die für die Erstabnahme zugrunde gelegt wurde, enthalten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss die Feststellanlage nach einer gültigen Zulassung neu abgenommen werden.
Checkliste
- Feststellanlage beinhaltet nur Komponenten der bauaufsichtlichen Zulassung?
- Wartungs- und Instandhaltungsdokumentation des Herstellers vorhanden?
- Handauslösung und Simulation der Brandkenngröße führt zum selbstständigen Schließen?
- Umgebungseinflüsse (z. B. Staub, Klima, Feuchte) beeinträchtigen die Funktion der Feststellanlage nicht?
- Funktion wird durch bauliche Änderungen/Wechselwirkungen mit anderen Gewerken nicht negativ beeinflusst?
Welche Normen sind zu beachten? | |
DIBT | Zulassungsbescheid/Bauartgenehmigung der Feststellanlage |
DIN 14677 | Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse |
DIN EN 14637 | Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung |
DIN 18040 | Barrierefreies Bauen |